Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 07.08.2008 18:11:35 Gelesen: 1408868# 113@  
Im Jahr 1922 bleibt im Wesentlichen alles ähnlich wie 1921: Die Frankaturen werden immer "bunter" und der Aufbrauch vergangener Gebührenperioden ist im Vordergrund.



Die Gebührenperioden werden immer kürzer





Hier ist die Briefpostkarte mit Ergänzungfrankatur bereits mit "Papierzuschlag".

Hier im Aufbrauch noch ohne:



Trotz optischer Veränderungen blieb die Rohrpostgebühr nach Beendigung der Reichsabgabe im Prinzip identisch.

Erstmals im November 1922 erfolgte die Berechnung der Rohrpostgebühr nach völlig anderen Gegebenheiten/Strukturen wie seit 1876 - aber sie blieb dennoch weiterhin eine "unteilbare Gebühr". Die neue Berechnung lautete:

1. das vergleichbare Porto für die Sendung im Orts- oder Fernverkehr
plus
2. die Eilbestell gebühr nach den Tarifen (= Stadt oder Land)
plus3. das vergleichbare Porto für die Sendung im Ortsverkehr.

Diese 3 Faktoren bildeten ab 11/1922 das Grundgerüst für die neue Rohrpostgebühr, welche sich nach der Währungsreform optisch in der "seltsamen" Rohrpostgebühr von 36 Pfennig für die Rohrpostkarte (3+30+3) widerspiegelte - optisch "verzerrt" während der Inflation.



















Rohrpostbrief vom 30.11.1923, die Marken sind 4fach aufgewertet.

Soweit die SEHR kurze, allgemeine Informationen zum Thema Rohrpost zwischen dem 1.10.1920 bis zur Währungsreform. Die Nuancierungen während dieser Zeit sind auf Grund der schnellen Gebührenperioden und Markenausgaben so enorm, dass eine detaillierte Darstellung hier nicht gezeigt werden kann. Der Spezialist lächelt fein.

U. a. wurden kein Wort und kein Beleg zum Thema "Beförderung per Straßenbahn", "Beförderung per Luftpost" oder mit einer "Land-Eilbestellung", "mit Rohrpost ins Ausland" beschrieben oder gezeigt - DAS ist aber erst das Salz in der (Rohrpost-) Suppe - nicht das katalogisierte Wissen und Ablesen.

Wie sehen uns ab dem 1.12.1923 wieder?

:-))
 
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