Thema: BDPh sucht neuen Fälschungsbekämpfer / Lars Böttger zurückgetreten
drmoeller_neuss Am: 05.06.2014 10:51:47 Gelesen: 24298# 25@  
@ roman [#23]

Es mag lächerlich klingen, aber bei modernen Marken kann dieser Ansatz greifen. Die Rechte am Entwurf liegen gewöhnlich beim Entwerfer oder bei der Postverwaltung, und die können gegen illegale Drucke natürlich vorgehen. Das hilft natürlich nicht gegen Faschstempel auf ansonsten echten Marken.

Bei klassischen Marken gibt es keinen praktikablen Ansatz, da die Rechte am Entwurf und am Design abgelaufen sind. In einigen wenigen Ländern sind fast alle erschienenen Marken noch gültig, wer also eine Farbkopie einer französischen Marke im Wert von 5 alten Franken aus den Jahre 1876 herstellt, hat damit ein gültiges Postwertzeichen im Frankaturwert von 0,8 Eurocent gefälscht. Theoretisch ist das strafbar.

Im übrigen reichen das deutsche Vertragsrecht und das EU-Verbraucherrecht vollkommen aus. Wer absichtlich Fälschungen unters Volk bringt und damit unwissenden Sammlern das Geld aus der Tasche zieht, gerät sogar mit dem Strafrecht in Konflikt (Stichwort: Betrug).

Das eigentliche Problem hat bereits schon der scheidende Fälschungsbekämpfer Lars Böttger geschildert: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter: Die allermeisten Sammler merken nicht, was ihnen für Gurken angedreht werden, oder wollen es nicht wissen.
 
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