Thema: Recht: Auswahlsendung am Rückweg verloren - wer haftet ?
Heinz 1 Am: 10.06.2014 10:00:37 Gelesen: 10982# 2@  
Hallo,

ein sehr ärgerlicher Verlust. Wir haben in unserer Arge einen ähnlichen Fall gehabt. Das Rundsendepaket ist auf dem Weg zum nächsten Empfänger gestohlen worden. Da der Verlust erst einige Wochen später bemerkt wurde, hatte der Absender keinen Quittungsbeleg mehr für die Einlieferung. Er war während eines Umzugs verschwunden.

Obwohl die Post genau wusste wann, wie und wer das Paket gestohlen hatte (eine ganze Wagenladung, mehrere hundert Pakete war Richtung Osten inklusive LKW verschwunden) hat DHL sich einfach stur gestellt und sagte ohne Einlieferungsbeleg kein Ersatz.

Der Absender musste die Verkaufspreise in den Auswahlheften übernehmen und natürlich bezahlen. Abzüglich natürlich der Provision des Rundsendeleiters haben die Einlieferer ihr Geld erhalten. Der Rundsendeleiter und der eine oder andere hat sogar aus Kulanzgründen auf einen gewissen Prozentbetrag verzichtet.

Trotzdem ist der Absender in der Regel für den Versand verantwortlich und auch für die Einlieferungsbestätigung.

Da die oder das Rundsendeheft von einem gewerblichen Briefmarkenversand kommt, dürfte es auch eine AGB oder Bedingungen geben, in der sicherlich solche Sachen geregelt sind. Ich glaube nicht, dass es eine Obergrenze gibt bei Verlust. Denn sonst würde mit Sicherheit nicht mehr im Auswahlheft sein wie die Obergrenze wäre. Auch die relativ lange Zeit von 5-6 Wochen hat sicherlich mit der Forderung des Briefmarkenversands nichts zu tun.

Was Du anfragen kannst ist, ob es eine zusätzliche Versicherung für die Auswahlhefte vom Briefmarkenversand gibt. Aber ich glaube nicht, selbst wenn es eine gibt, dass die Versicherung ohne Einlieferungsquittung den Schaden übernimmt.

Leider kann ich Dir nicht viel Hoffnung machen, dass Du den Verlustbetrag nicht zu bezahlen brauchst.

Heinz
 
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