Thema: Recht: Auswahlsendung am Rückweg verloren - wer haftet ?
Claudius Kroschel Am: 10.06.2014 11:52:10 Gelesen: 10944# 3@  
Bei Rundsendungen einer ARGE oder eines privaten Rundsendedienstes sollte man die Versandbelege 1 Jahr aufheben. So ist das in der ARGE Germania z.B. geregelt, wo jeder Rundsendeteilnehmer sich verpflichtet, die Belege 1 Jahr aufzuheben.

Wir haben auch eine Transportversicherung, wenn ich richtig informiert bin. Ausserdem wird mit dem Empfänger vorab telefonisch oder via E-Mail Kontakt aufgenommen und mitgeteilt, wann das Paket abgesendet wird oder wurde.

Nur Vertrauen auf DHL geht meistens irgendwann mal schief. Bei mir wandern die Versandbelege in den gleichen Ordner, wo auch die Entnahmebedingungen und weitere Regelungen, Anmeldung für den Rundsendedienst etc. abgelegt sind.
 
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