Thema: Recht: Auswahlsendung am Rückweg verloren - wer haftet ?
Heinz 1 Am: 10.06.2014 20:36:40 Gelesen: 10753# 5@  
@ JohannesM [#4]

Leider falsch,

wenn den Betrag des Auswahlheftes oder der Rundsendung z.B. 3000 € beträgt und der Rundsendedienst, egal welcher, dafür eine Versicherung abgeschlossen hat, bezahlt die Versicherung den Restbetrag, den DHL nicht übernimmt. Natürlich nur, wenn der Nachweis vorhanden ist, dass die Sendung eingeliefert ist. Ohne Quittung also kein Ersatz, weder von DHL noch von einer Versicherung.

Der Absender muss für den vollen Betrag haften, wenn er keinen Nachweis für die Einlieferung hat. Sonst könnte ja jemand hingehen und behaupten, er hätte die Rundsendung weitergeschickt, aber leider den Einlieferungsbeleg verloren. Wenn er dann bei einem Auszeichnungwert von 3.000 € nur 500 € bezahlen muss (Höchstsatz den DHL ersetzt), wäre dies ein billiger Einkauf. Nicht das ich jemand damit bezichtigen will dies zu machen, aber wer soll dies kontrollieren, wenn kein Nachweis vorhanden ist ?

Gruß Heinz
 
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