Thema: Recht: Auswahlsendung am Rückweg verloren - wer haftet ?
Schwämmchen² Am: 10.06.2014 22:04:45 Gelesen: 10719# 6@  
Hallo Heinz,

die Haftung kann nur über den versicherten Warenwert gehen (also 500.- EUR).

Bei deiner beschriebenen Methode käme man in der Tat "billig" an Marken, wäre aber sicher für die nächste Rundsendung ausgeschlossen.

Viele Grüße

Roman
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/6795
https://www.philaseiten.de/beitrag/86994