Thema: Recht: Auswahlsendung am Rückweg verloren - wer haftet ?
Heinz 1 Am: 11.06.2014 08:48:54 Gelesen: 10642# 7@  
@ Schwämmchen² [#6]

Hallo Roman,

wenn der Briefmarkenverkäufer den tatsächlichen Wert bei einer Versicherung abgeschlossen hat, ist dies der "versicherte Wert". Egal was die Post oder anderer Dienstleister bei Verlust maximal bezahlt.

Ich hoffe ALIBABBA informiert uns, wie das Ganze ausgegangen ist.

Gruß Heinz
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/6795
https://www.philaseiten.de/beitrag/87008