Thema: Recht: Auswahlsendung am Rückweg verloren - wer haftet ?
heide1 Am: 11.06.2014 20:57:17 Gelesen: 10378# 13@  
@ ALIBABBA [#1]

4. Die Verlustmeldung seitens des Briefmarkenversands erfolgte (ohne Begründung) ca. 5-6 Wochen nach Rücksendung. Ist das (noch) akzeptabel?

Moin,

warum soll überhaupt eine Verlustmeldung "begründet" sein? Wenn ich etwas nicht bekomme, was soll ich noch sagen?

Du hast abgesendet und es wurde nicht erhalten, was ist da unklar ?

Du bist für den Nachweis verantwortlich, kein anderer und Du musst den Schaden ausgleichen.

Wo ist das Problem ?
fragt Jürgen
 
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