Thema: Recht: Auswahlsendung am Rückweg verloren - wer haftet ?
JohannesM
Am: 11.06.2014 22:24:04
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# 14
@
@ heide1
[#13]
Das "(ohne Begründung)" bezieht sich wohl auf den Zeitraum von 5-6 Wochen. Möglicherweise wäre ja bei einer früheren Nachfrage der Einlieferungsbeleg noch vorhanden gewesen.
Quelle: www.philaseiten.de
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