Thema: Recht: Auswahlsendung am Rückweg verloren - wer haftet ?
JohannesM Am: 11.06.2014 22:24:04 Gelesen: 10330# 14@  
@ heide1 [#13]

Das "(ohne Begründung)" bezieht sich wohl auf den Zeitraum von 5-6 Wochen. Möglicherweise wäre ja bei einer früheren Nachfrage der Einlieferungsbeleg noch vorhanden gewesen.
 
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