Thema: Recht: Auswahlsendung am Rückweg verloren - wer haftet ?
Wolffi Am: 11.06.2014 23:24:11 Gelesen: 10311# 16@  
Umgekehrt gefragt:

Wenn man fünf Wochen nichts hört, darf man wohl davon ausgehen, dass die Sendung angekommen sei, oder?

Ändert aber nichts an der Haftung.

Bis denne
Wolfgang
 
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