Thema: Recht: Auswahlsendung am Rückweg verloren - wer haftet ?
Richard Am: 12.06.2014 09:03:39 Gelesen: 10277# 17@  
Wichtig: Rundsende- oder Auswahldienst ?

Hier wird laufend von einer Rundsendung geschrieben.

Wenn ich Alibabba [#1] richtig verstanden habe, handelt es sich nicht um eine Rundsendung, bei welcher eine Vielzahl von Marken oder Belegen nacheinander an eine Reihe von potentiellen Interessenten, also von Sammler an Sammler, weitergeben wird.

Vielmehr handelt es sich um eine Auswahlsendung, die ein Händler direkt für einen potentiellen Sammler aufgrund seiner individuellen Sammelgebiete zusammengestellt hat, aus welcher der Sammler entnehmen kann, der Rest der Sendung wird wieder direkt an den Händler zurückgeschickt und von diesem werden die Entnahmen abgerechnet.

Welchen Einfluß dieser Unterschied auf die rechtliche Würdigung hat, möchte ich nicht beurteilen.

Schöne Grüsse, Richard
 
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