Thema: Begriffsbestimmung Ganzsachen
Cantus Am: 12.06.2014 12:38:59 Gelesen: 9472# 9@  
@ dingo [#7]

Hallo Ingomar,

das einzig bestimmende Merkmal an einer Ganzsache - im Gegensatz zu allen anderen Arten von Poststücken und unabhängig davon, ob da nun ein Wertstempel aufgedruckt ist oder nicht - besteht darin, dass man beim Kauf am Postschalter einen bereits vorfrankierten Beleg erwirbt, den man innerhalb seiner Frankaturgültigkeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt verwenden kann, ohne dann für den Posttransport noch etwas bezahlen zu müssen.

Anders ist das bei frankierten Poststücken, denn die müssen ja noch mit Marken beklebt werden. Anders ist das aber auch z.B. bei Freistemplern, denn beim Erwerb des Papiers oder des Umschlages wird - im Gegensatz zur Ganzsache - der Posttransport noch nicht mitbezahlt.

Wenn der von dir gezeigte Umschlag beim Kauf bereits für den Posttransport innerhalb Australiens vorgesehen war, ohne dass dafür noch irgendwelche Postgebühren fällig geworden wären, so ist das zweifelsfrei eine Ganzsache, die nur deshalb noch Zusatzfrankaturen erhalten musste, weil der zweckfremde Einsatz, also der Posttransport in ein Land außerhalb Australiens, besondere Zusatzgebühren erforderte.

Als Ganzsache würde ich persönlich den Umschlag als Muster oder Lückenfüller vorübergehend aufheben, einwandfrei ist er aber auch als Ganzsache nicht, denn auch eine mit Zusatzfrankatur versehene Ganzsache muss zumindest auf den zugeklebten Marken ordnungsgemäß abgestempelt sein. Leider gibt es Staaten, bei denen oft nicht oder nicht korrekt gestempelt wird oder wo, noch schlimmer, die Marken mittels Kugelschreiber usw. entwertet werden, da sollte man dann schon versuchen, einen einwandfreien Beleg zu erhalten.

Viele Grüße
Ingo
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/6804
https://www.philaseiten.de/beitrag/87105