Thema: Recht: Auswahlsendung am Rückweg verloren - wer haftet ?
drmoeller_neuss Am: 13.06.2014 14:44:33 Gelesen: 10102# 19@  
In der Tat macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Auswahlsendung oder eine Rundsendung handelt.

Ich würde ALIBABBA [#1] raten, mit dem Händler Kontakt aufzunehmen, wie man aus der Situation herauskommt. Möglicherweise hat ALIBABBA noch Zeugen, dass das Paket aufgegeben wurde, und die Versicherung des Händlers leistet ausnahmsweise aus Kulanz auch ohne Beleg Schadensersatz.

Vielleicht ist dem Händler eine langfristige Kundenbindung wichtiger als einmalig aus einem Missgeschick des Kunden ALIBABBA Reibach zu machen, und wird eine eventuelle Forderung moderat formulieren. Abhängig von dieser Forderung würde ich entscheiden, ob ich einen Anwalt einschalte oder nicht. Wie ich geschrieben habe, halte ich den Ausgang des Verfahrens für ungewiss. Geht die Forderung des Händlers bei Gericht in voller Höhe durch, bleibt ALIBABBA auch noch auf den Anwaltskosten sitzen. Ein guter Anwalt wird vorher versuchen, einen fairen Ausgleich zu finden.
 
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