Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 20.08.2008 19:49:41 Gelesen: 1408601# 117@  
@ Concordia CA [#116]

Die beiden gezeigten Maschinenstempeltypen weichen untereinander eindeutig ab (und waren auch mir bisher nicht bekannt). Möglicherweise wurden die Verstellräder und Stempel laut #114 überholt oder neu gefertigt und der aus #113 gezeigte Stempeltyp als Übergangslösung bis zur Fertigstellung provisorisch eingesetzt - der Stempel laut Posting #114 ist der typische.

Verwirrenderweise kommt bei der letzten Abb. erschwerend hinzu, dass die rechten äusseren Angaben fehlen, sei es wegen dem Untergrund/Inhalt (Faltung!?) oder das rechts aussen, drehende Verstellrad hat versagt.

Wie bereits gesagt: Wissen tun wir zu diesem Stempeltyp herzlich wenig - dies sind erst die 1. Schritte zur Verständigung: Die Rohrpost ist ja sooooo langweilig, oder?! :-))

Bei der Gelegenheit möchte ich auch einen weiteren Stempel mit einigen ? von 1921 vorstellen:



Deutlich sieht man, dass oben neben "Berlin" eine Leerstelle ist und unten im Doppelkreis *ZTR* steht: Es ist ein Entwertungsstempel vom HTA , welcher nur ganz kurze Zeit mit diesen Einsätzen verwendet wurde. Das Auktionsergebnis zu diesem Stück schockierte und elektrisierte viele Stempelsammler. (24. Harlos-Auktion, 2007).

Das bekannte WARUM zu diesem Stempeltyp bleibt noch offen und ist bisher noch nicht nachvollziehbar beantwortet worden.

Kurz: Es gibt in der Rohrpost noch viel zu tun! - nicht nur bei Stempeln :-))

Zurück zur chronologischen Reihenfolge.

Die im #111 genannte Gebührenstruktur blieb unverändert, hier ohne Marken der Inflation vom Ersttag der Rentenpfennig gezeigt.



Sehr schön sieht man die "krumme" Rohrpostgebühr von 36 Pfennig für die Postkarte. Für den Rohrpostbrief betrug die Beförderungsgebühr 40 Pfennig.



Sollte eine Rohrpostsendung während dieser Zeit nicht die vollständige Rohrpostgebühr tragen, wurde sie mit dem 1,5-fachen des Fehlbetrages belastet - mindestens aber 10 Pfennig. Das führte zu absurden Taxierungen für den Empfänger.



11 x 3 Pfennig statt 12x macht demnach 10 Pfennig blaue Nachgebühr. Noch besser:



7 x 5 Pfennig ergibt 35 statt 36 Pfennig: 10 Pfennig Nachgebühr für 1 fehlenden Pfennig!

Ab dem 1.10.1925 betrug weiterhin die Taxierung "das 1,5fache", jedoch wurde die Mindestgebühr von 10 auf "nur" 5 Pfennig reduziert.

Die "Privaten" waren auch bereits wieder aktiv:



oder mit Zudruck "für Berlin".



Die gleiche Karte gibt es auch mit Zudruck "für München", die im #97 gezeigte Ganzsachenkarte war mit dem "Berliner Zudruck" versehen, echt verwendet in München. Daher auch das Auktionsergebnis! :-))

Natürlich konnte jede amtliche Ganzsache, wie schon immer, mit frankierter Ergänzungsgebühr zur Rohrpostbeförderung verwendet werden - nach 1923 ein besonders umfangreiches Sammelgebiet mit vielen Möglichkeiten. Eine von vielen:



Ganzsachenkarte für die Luftpostbeförderung (Inland) mit 21 Pf. Ergänzungsfrankatur für die Rohrpostbeförderung.

Zu guter Letzt eine völlig unscheinbare, sehr seltene Darstellung, Gebührenfrei per Rohrpost befördert:



Nur in Berlin konnten Rohrpostbeamte bei "plötzlicher Erkrankung" ihr Krankenattest, es musste ab dem 1. Tag vorliegen, per Rohrpost gebührenfrei an die vorgesetzte Dienststelle senden. In allen anderen privaten Belangen musste auch ein Rohrpostbeamter die Rohrpostgebühr bezahlen.

Schon ist der 1.8.1927 erreicht: Die Struktur zu den Rohrpostgebühren errechnete sich als "unteilbarer Betrag" wieder anders. Damit nichts in Vergessenheit gerät: Davon das nächste mal! :-))
 
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