@ T1000er
[#10]Wie schon erwähnt, gelten für grenzüberschreitende SEPA-Überweisungen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU die gleichen Gebühren wie für Überweisungen innerhalb des Landes, in dem die Überweisung beauftragt wird. Diese Regelung gilt aber nur für Zahlungen,
die auf Euro lauten, einen Betrag von 50.000 Euro nicht überschreiten und bei denen IBAN und SWIFT-BIC angegeben sind.
Gruß
Uli