Thema: Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 30.08.2008 15:36:16 Gelesen: 1411365# 121@  
@ Roedsand [#120]

Ohne Zweifel, wie oben ausgeführt, auch 1943: 12 Pf. der Fernbrief bis 20 g ab 15.1.1932 plus 10 Pf. für die Rohrpost-Beförderungsgebühr.

Vielleicht zu Deiner Ergänzung, denn 1933 wird meine Darstellung enden: Laut der Literatur und den amtlichen Verordnungen, sind "Sendungen per Rohrpost mit Einschreiben" bis 1938 "unzulässig".

Die mir früheste bekannte Einschreibsendung mit Luftpost und Eilbestellung in Berlin - dort per Rohrpost beschleunigt befördert - ist entgegen allen Vorschriften bereits 7/1935 praktiziert worden.

Die Rückseite von dem Brief



und die Vorderseite



Natürlich ist ein Fensterbrief für den Sammler immer nur eine halbe Sache - aber manchmal muß es halt sein.
 
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