@ BD
[#6]1000 Dank, Bernd!
Inzwischen konnte ich in der Quelle "Der Postbetriebsbeamte" von 1909 mehrere Stellen auslesen, die eben jene 10 Pf Portozuschlag für verschiedene unfreie Sendungen (u.a. auch Wertbriefe) verifizieren.
Ist es richtig, dass dieser Portozuschlag bis zum 30.9.1919 (also auch noch in der PP2 und in der PP3) Gültigkeit hatte?
Sammlergruß,
Werner