Thema: Rohrpostbelege
Bundpostfrischsammler Am: 03.09.2008 18:36:38 Gelesen: 1412358# 126@  
Da von Schmuggler erwähnt wurde, dass das Rohrpostporto ab 1.08.1927 10 pf. betrug und es ja auch nach 1933 noch weiter ging zwei Belege, die aufgrund von sonstiger Portofreiheit nur die Rohrpostgebühr ausweisen:


 
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