@ Klaus K.
[#54]Hier muss ich widersprechen.
Die Gscheidle-Marke oder die der Hepburn sind zwar nicht verausgabt, jedoch irrtümlich
amtlich verwendet worden. Es gibt von beiden Ausgaben echt gelaufene Belege, was von der Potschta nicht nachgewiesen ist.
Jede postfrische oder ungebrauchte Marke ist nie
amtlich verwendet worden - logisch, den sonst wäre sie nicht postfrisch oder ungebraucht. Eine Gscheidle-Marke oder eine Hepburn kommt zwar amtlich verwendet vor, waren abere wie die Potschta nie
amtlich verausgabt. Die Potschta dagegen war nicht einmal amtlich verwendet worden - auch nicht irrtümlich.
Das macht den Unterschied.
Grüße
Dieter