Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 05.09.2008 10:16:11 Gelesen: 1408021# 132@  
@ Bundpostfrischsammler [#131]

Gerne!

Ich formuliere den Taxt mal "modern", da auch die Reichspostverwaltung in ihren Verfügungen gelegentlich unterschiedlich die allgemeinen Begriffe gebrauchte:

Das Porto ist der Kostenersatz für die Beförderung einer Briefpostsendung (!) von einem Postort zum nächsten. Die Höhe des Portos wurde in der Postordnung bekanntgegeben.

Gebühren sind der Kostenersatz für zusätzliche Dienstleistungen neben dem Porto. Deswegen wird die "Einschreibung" auch nicht Einschreibporto sondern Einschreibgebühr genannt.

Dieses feine Gekniffele ist eine historische Überlieferung: Alle Briefpostsendungen im Ortsverkehr kosteten kein Porto. Sollte die Sendung aber an den Empfänger zugestellt (= bestellt, statt beim Postamt abzuholen) werden, kostete die Briefpostsendung eine Bestellgebühr. Es gab somit erst einmal kein Ortsporto, sondern nur eine Ortsbestellgebühr.

Ab ca. 1868 wurden Briefpost-Sendungen, auch im Ortsverkehr, kostenlos bestellt, also dem Empfänger ins Haus gebracht. Da es keine Ortsporto gab, wurde die bisherige Bestellgebühr im Ortsverkehr als Kostenersatz heran gezogen.

Die Eilbestellung einer Orts-Briefpostsendung (= Porto und Gebühr) blieb bis 1.4.1900 streng verboten - die Rohrpost war aber ab 1876 nichts anderes. Ergo wurde die Rohrpostbeförderung nach vielen juristischen Diskussionen kurz und schmerzlos "Gebühr" genannt - und widersprach somit nicht den bisherigen und nachfolgenden Postgesetzen.

Im Wesentlichen zieht sich diese Darstellung bis 1945 durch die Postgeschichte. Danach wird alles wieder anders.
 
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