Thema: Schweiz: Bestimmung und Wertschätzung von Belegen
ziffer-freak Am: 01.09.2014 00:01:11 Gelesen: 14942# 12@  
@ JohannesM [#11]

Hallo Eckhard,

Deine "Idee" ist (war) damals die übliche Tatsache! Bei Einlösung der NN galten die Karten als Quittung, und wurden deshalb auch meist komplett aufbewahrt! Da diese Karte jedoch nicht angenommen, resp. sogar verweigert wurde, ging die Karte wieder an den Absender zurück! Dieser wird dann wohl den rückseitigen Vermerk nachträglich angebracht haben, und die Karte landete in der Buchhaltungs-Ablage des Absenders, anstatt des Empfängers!

Lieber Gruss
Andy
 
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