Thema: Deutsches Reich: Verwendung von Ganzsachenausschnitten auf Beleg
Stefan Am: 04.09.2014 19:46:39 Gelesen: 10083# 1@  
In einer Krabbelkiste Belege fand sich am vergangenen Wochenende auf einem Tauschtag das nachfolgende Stück:



Sendung vom 06.08.1917 aus Saargemünd (1) in Lothringen an die Brauerei Guttenberger (2) in Walsheim (3) an der Blies (Bayern)

Die Sendung wurde mittels eines Ganzsachenausschnittes (GAA) zu 7 1/2 Pfennig Germania frankiert und trägt einen Zensurvermerk (?) aus Saargemünd. Meines Wissens nach waren im Deutschen Reich Ausschnitte aus Ganzsachen zu Frankaturzwecken lediglich vor 1900 (siehe Katalogisierung im Michel-Spezial in der Rubrik "Besondere Frankaturen" zur jeweiligen Dauerserie) sowie vom 01.10.1922-30.11.1923 (siehe Vorwort zur Inflation) zugelassen. Im Michel-Spezial Band 1 (von 2012) wird nach der Mi-Nr. 377 der Hinweis gegeben, dass ab 01.01.1925 die Verwendung von Ganzsachenausschnitten generell verboten sei.

Sind weitere Zeiträume bzw. konkrete Verfügungen bekannt, bei denen Ganzsachenausschnitte zur Frankatur verwendet werden durften oder verboten wurden?

Aufgrund der im Michel-Spezial gemachten Angaben muss ich (bisher) davon ausgehen, dass der eingangs gezeigte Beleg unzulässig gewesen sein dürfte und seitens der Post mit Nachporto hätte belegt werden müssen.

Gruß
Pete

(1) http://de.wikipedia.org/wiki/Sarreguemines (Saargemünd)
(2) http://de.wikipedia.org/wiki/Walsheim-Brauerei
(3) http://de.wikipedia.org/wiki/Walsheim_%28Gersheim%29
 
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