@ Eilean
[#528]Eine "amtliche Vorgabe" ist mir nicht bekannt - bin ja auch kein Postbeamter (gewesen) - aber sinngemäß ist der Sachverhalt mir auch genau so von Postbediensteten erklärt worden. Ein Stempelabschlag war insofern im Prinzip genau so beweiskräftig wie eine Paraffe oder Unterschrift. Was z.B. Im Postsparbereich und auch in internen Vorgängen - aber nicht nur dort - wichtig ist bzw. war.
Gruß
EdgarR