Thema: Michel: Gehören Probedrucke in den Katalog ?
LK Am: 14.09.2014 10:21:57 Gelesen: 10753# 13@  
@ Borbel [#10]

So weit ich es bisher verstanden habe, sind diese Probedrucke wohl durch Diebstahl in die Öffentlichkeit gelangt. Jetzt frage ich mich ernsthaft:

- warum "prüfen" BDPh-Prüfer Diebesgut und
- warum sollte Diebesgut in einen Katalog aufgenommen werden?


Hallo,

wer kann den Beweis vorlegen, daß es sich um Diebesgut handelt ?

Dieses Material kann auch auf legalem Wege in den Handel geflossen sein.

Seit Anfang der 1950 er - in die späten 1990 er Jahre wurden regelmäßig Archivbestände der Reichs- bzw. Bundesdruckerei öffentlich versteigert.

Darunter befanden sich sogar noch Stücke aus dem Kaiserreich und den Kolonien.

Es besteht also die Möglichkeit, dass die gezeigte Mi 405 P aus Archivbeständen der Bundesdruckerei stammt und legal in den Handel kam.

Also bitte nicht mit Halbwissen argumentieren, sondern fundiert belegen.

Hier nochmal mein Zitat aus [#5] bezüglich der Druckerei Bagel

Es wird sich also nicht mehr feststellen lassen, ob neben den Vorlagebögen noch weitere Exemplare in größerer Menge angefertigt wurden, und über welche Kanäle auch immer in den Handel gebracht wurden.

Gruß

LK
 
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