@ Lars Boettger
[#14] Wenn das Material nachweislich widerrechtlich entwendet wurde, dann wird es auch auf Ausstellungen nicht vom Aussteller verlangt, dass er es zeigt.Glauben die Juroren auch sonst alles, was ein Aussteller behauptet, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist?
Kopfschüttelnde Grüße
Uli