@ Bundpostfrischsammler
[#127]Habe ich Deinen Text und Deine Abbildungen richtig verstanden ?:
Ab 1939 war es laut Verfügung 361 möglich, auch DRUCKSACHEN
gegen das Drucksachenporto und weiteren 10 Pfennig Gebühr per Rohrpost zu befördern ?
Dein dazu gezeigter Beleg ist eindeutig als Drucksache mit 3 Pfennig Porto und 10 Pfennig Rohrpostgebühr frankiert, aber er trägt bereits das Datum vom 14.11.1937.
Bitte verklickere mir diesen scheinbaren(?!) Widerspruch.
Auch hier: Danke für Deine Info!