Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 09.09.2008 11:38:13 Gelesen: 1407986# 140@  
@ Bundpostfrischsammler [#127]

Habe ich Deinen Text und Deine Abbildungen richtig verstanden ?:

Ab 1939 war es laut Verfügung 361 möglich, auch DRUCKSACHEN gegen das Drucksachenporto und weiteren 10 Pfennig Gebühr per Rohrpost zu befördern ?

Dein dazu gezeigter Beleg ist eindeutig als Drucksache mit 3 Pfennig Porto und 10 Pfennig Rohrpostgebühr frankiert, aber er trägt bereits das Datum vom 14.11.1937.

Bitte verklickere mir diesen scheinbaren(?!) Widerspruch.

Auch hier: Danke für Deine Info!
 
Quelle: www.philaseiten.de
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