@ Schmuggler
[#140]Die Verfügung liegt mir im Orginal vor, da ich das Amtsblatt des Reichspostministerium 1939 besitze.
Herr Hueske zitiert diese Verfügung auch in seinem Arge-Heftchen Die Berliner Rohrpost. Und weist darauf hin, dass auch zeitlich zuvor "durchgeschlüpfte" Drucksachen existieren. Er bildet auch ein anderes Beispiel ab.
Du hast ja oben auch ein Einschreiben vorgestellt, dass vor dieser Verfügung versandt wurde.
@ Schmuggler
[#139] Ab ca. 16.05.1941 bis Kriegsende wurde Eilzustellung nicht mehr (sicher) angeboten. Deshalb war auch RP 26 überflüssig geworden. Es existieren aber Belege vor 1941 die auch die Eilbotengebühr neben der Einschreibgebühr frankiert haben.
Fernbrief, der am 11.10.1941 in SO 26 bei der Rohrpost zur Beförderung zum Abgangsbahnhof (Schlesischer Bahnhof) aufgegeben wurde. Da die Eilbotengebühr gemäß Vfg 255/1941 vom 16.05.1941 erst beim Empfänger zu erheben war 8 (wenn doch noch an diesem Ort Eilzustellung erfolgte), wurde nur der einfache Fehlbetrag für Eilboten (40 Rpf) als Nachgebühr erhoben (Beleg hat vor und Rückseitig Rohrpoststempel mit Minutenabgabe).
Viele Grüsse