Thema: (?) (428) (434) Alliierte Besetzung SBZ Dauerserie Köpfe I und Köpfe II
Carsten Burkhardt Am: 30.09.2014 13:58:41 Gelesen: 212484# 36@  
Lieber Richard,

die Serie Köpfe II ist in zwei unterschiedlichen Druckereien gedruckt worden, was an Bogenmaterial mit Druckereizeichen eindeutig erkennbar ist. Die Kriterien zur Unterscheidung sind seit vielen Jahren bekannt und nach 8 Jahren der Prüfaussetzung haben sich die BPP-Gremien überzeugen lassen, dass eine Erkennung an jeder Einzelmarke möglich ist. Es wurde von der Fachgruppe seit Jahren darauf gedrungen, nur die alten Bezeichnungen a und b wieder aufleben zu lassen und keine Neukatalogisierung nach Druckereien mit den dann für alle Marken der Serie Köpfe II notwendigen Umsignierungen zuzulassen. Zum Glück ist dieses Mal eine sammlerfreundliche Lösung angenommen worden.

Was die Prüferverbände VPP und VPEx betrifft, hat sich nie eine Notwendigkeit ergeben, an der alten Prüfpraxis etwas zu ändern. a und b wurden immer weiter geprüft, zeitweise mit dem Zusatz "Druckbild Graphische Werkstätten" für die b-Varianten.

Wenn der BPP seinen Prüfern verbietet, die eine oder andere Variante zu prüfen, so ist das Sache des BPP. Es gab nie einen sachliche Begründung für die Streichung.

2006 wurde durch die Verbandsprüfstelle des BPP ermittelt, dass es sich bei mehreren Varianten um identische Farben handelt und man die Katalogisierung streichen müsse. Aber neben den "Farben" unterscheiden sich die Auflagen eben noch in vielen anderen Kriterien, die damals nicht beachtet wurden.

Wirklicher Hintergrund der Streichung waren offensichtliche Fehlprüfungen in einer neuen und seltenen Wasserzeichen-Variante 328 vbXI, die um die 5000 Euro über die Auktionen liefen und eigentlich va waren.

Wie immer, streicht man einfach die Michel-Katalogisierung - und schon gibt es keine Haftung mehr. Jetzt nach ausreichend langer Zeit kann man ja alles rückgängig machen.

Und da soll es auch noch einige Händler geben, die seinerzeit viel Geld für BPP-geprüfte 329 vbYI ausgegeben haben und seit Jahren auf unverkäuflichen Beständen sitzen.

Ein Prüfer, von dem es auch als DDR MiNr. 328 vbYI geprüfte und über Auktionen angebotene Marken gab, ätzt jetzt öffentlich gegen die Revision der Streichung und schreibt unter dem Titel "Einblicke in meine Arbeit als Prüfer im BPP ..." im Arge- Clubjournal 69/2014 "... nach seiner Forschungseinschätzung bleibe bei dieser Methode eine Grauzone von mindestens 20%." Ob das seine Prüfpraxis betrifft, schreibt er nicht, aber er gewährt ja schließlich Einblicke in seine eigene Prüfpraxis, wessen sonst? [1]

An dieser Stelle zitiere ich immer gerne aus Seite 64 von Christian E. Geigle's Werbebroschüre "Gegen Fälscher und Betrüger":

Vorteile des BPP im Vergleich zu anderen Prüfverbänden, freien Prüfern und selbsternannten "Experten":

- Objektiv überprüfte fachliche Qualifikation des BPP-Prüfers in seinem Fachgebiet

- Prüfung nach festen Regeln (Prüfordnung als AGB, Satzung des BPP, Verhaltenskodex für Mitglieder des BPP),

- Umfassende Haftung des Prüfers ...


Nun denn, wie sich das mit 20 % Grauzone verträgt, ist mir schleierhaft.

Ich habe mein Prüfgebiet erst im Mai 2014 auf die Köpfe II erweitert, weil zum Prüfen eben nicht nur die Kenntnis der Marken, sondern vor allem eine umfassende Stempel-Vergleichssammlung gehört. Und da war ich in den Jahren 1952-1953 bisher noch nicht ausreichend bestückt. Jetzt bin ich sicher genug, dass ich es kann und dass ich im Zweifelsfalle genügend Kollegen fragen kann und die mir auch wirklich weiter helfen, wenn ich mal einen Stempel nicht selbst habe.

Ich habe seit 2010 jedes Jahr die Korrekturen für den Michel bearbeitet und wir haben als Fachgruppe der ArGe in jedem Jahr die Rücknahme der Streichung gefordert.

Mehr ist dazu nicht zu sagen, oder?

Viele Grüße

Carsten

[1]Absatz aus rechtlichen Gründen am 06.10.14 redaktionell geändert. Ursprünglicher Text gesichert.]
 
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