Thema: Altdeutschland Bayern: Schöne Belege
bayern klassisch Am: 01.10.2014 19:40:01 Gelesen: 1036641# 409@  
Liebe Sammlerfreunde,

das Haus Köhler war so nett, mir einen Zuschlag zu erteilen, über den ich mich sehr gefreut habe.



Für meine Bayern - Frankreich Sammlung konnte ich einen recht hübschen Brief mit 18x Franko aus Nürnberg von 3.3.1856 mit dem Vermerk "Echantillons sans valeur" = Muster (hier ist der Plural gemeint) ohne Wert an Land ziehen. Für die Spezialsammler: 5c links Type III, rechts Type II (ohne diese Besonderheit hätte ich den Brief natürlich nie gekauft!).

Im PV vom 1.7.1847 war festgehalten worden, dass Briefe mit Muster(n) ohne Wert zu den Gegenständen der Briefpost gehörten. Im § 8 lesen wir:" Für Waarenproben und Muster ist nur der dritte Theil des nach vorstehender Progression (bis 1/2 Loth, bis 1 Loth usw.) nach ihrem Gewichte treffende Briefporto - in keinem Falle jedoch weniger als die Taxe des einfachen Briefes - zu berechnen, wenn dieselben

a) für sich allein unter Kreuzband versendet werden, und außer der Adresse nichts Geschriebenes beigeschlossen haben, und

b) entweder nach Frnakreich selbst gehören, oder durch Vermittlung der französischen Posten und Schiffsgelegenheiten weiter zu befördern sind.

Werden dagegen Waarenmuster mit Briefe verschickt, so ist

a) wenn die Muster dem Briefe in einer Weise angehängt sind, daß sie ihre Eigenschaft unzweifelhaft erkennen lassen und besonders gewogen werden können, sowohl für den Brief als auch für die Muster die nach dem Gewichte eines jeden für sich treffende Taxe zu berechnen;

b) andernfalls aber oder wenn die Muster dem Briefe beigeschlossen sind, die nach dem Gesammtgewicht treffende volle Brieftaxe zu erheben.

Das ganze galt auch für unfrankierte Waarenmuster, wovon ich aber noch keines gesehen habe.

2 Fälle aus der Praxis also:

Ein bayerischer Absender schickte einen Brief mit 1/4 Loth Gewicht und ein anhängendes Muster mit 1/4 Loth Gewicht ab. Demnach musste er für den Brief 18x bezahlen und für das Muster auch 18x, da beide für sich einfach waren und die Kosten somit 36x ausmachten.

Legte derselbe Absender dieses Muster nun in den Brief ein, so wöge dieser auch nur 1/2 Loth und käme in den Genuss eines günstigeren Frankos von 18x.

Wog ein Brief 1/4 Loth und das Muster dazu 3/4 Loth, so war ein Versand anhängend mit 18x für den Brief und 18x plus ein Drittel von 18x = 6x für das Muster = 42x teuer.

Packte er das Muster in den Brief, wog der 3/4 Loth und kostete demnach nur 36x als Brief der 2. Gewichtsstufe. Selbst hier war ein inliegendes Muster noch günstiger.

Nach meinem mathematischen Verständnis waren daher Muster anhängend nur sinnvoll, wenn sie schwer waren und über die Regelung des Drittelgewichts günstiger wurden. Vlt. kennen wir deshalb kaum einmal Briefe mit anhängenden Mustern ohne Wert nach Frankreich bei diesem Vertrag.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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