Thema: Deutschland: Fälschungen zum Schaden der Post
Kleber Am: 03.10.2014 20:10:41 Gelesen: 29830# 25@  
Wann ist eine Fälschung "zum Schaden der Post" ?

Liebe Forumsphilatelisten,

unter welchen Umständen wird der Begriff "Fälschung zum Schaden der Post" korrekt angewandt ?

Konkretes Beispiel:

Bei diesem Los, das gerade bei HBA angeboten wird, ist eine Saar 16 mit falschem Aufdruck auf "portogerechtem" Brief anstandslos befördert worden. Die Post wurde eindeutig geschädigt. Der Begriff "zum Schaden der Post" träfe hier also zu, wird aber im BPP-Attest nicht verwendet. Warum nicht ?

http://www.philasearch.de/de/i_9201_1190/Saar/michel_%2216PF%E4%2C26a%2C35+%22.html?breadcrumbId=1412359712.8796






Beschreibung

"1920, Germania-Sarre, 80 Pfg., mit angeblich falschem Aufdruck, mit Zusatzfrankatur auf portogerechtem R-Auslandsbrief von "NEUNKIRCHEN (SAAR) 1d 7.7.20" nach Hartford/USA mit Ankunftsstempel, tadellose Kabinetterhaltung, interessanter Beleg, Fotoattestkopie Herbert Ney."

Erhaltung


Anbieter

HBA
Saalauktion

Ausruf:

100.00 EUR
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1404
https://www.philaseiten.de/beitrag/92477