@ Mondorff
[#9]Hallo DiDi,
nachdem das Jahr 1894 relevant ist, müsste die Frankatur eines Streifbands aus der Schweiz ins Ausland 5 Rappen betragen. Evtl. lag ursprünglich ein Doppelstreifband vor, das später zerrissen wurde und auf dem eine Zusatzfrankatur war für ein höheres Gewicht. Dafür spricht auch der von Dir erwähnte Stempelrest. 2 Rappen sind aus meiner Sicht sicher nicht portogerecht.
Gruß remstal