Eine der meist falsch interpretierten "immer wiederkehrenden" Abarten ist die 1.02:
doppelte oder verdickte Randlinien! Hier eine Zst. 63A (Mi.56X) die deutlich diesem Kriterium entspricht:
Sie zeigt links eine deutlich verdickte (verdoppelte) Randlinie.
Nicht als solche gelten allerdings die farbigen
Linien ausserhalb des Markenbildes, obwohl sie oft von Sammlern so klassifiziert werden:
Diese Zst. 53 (Mi. 45) weist diese Linien gleich auf zwei Seiten (oben und links) auf. Sie entstanden dadurch, dass - während der Belastung durch den Druck - zwischen den Klischees eingelegte Papier- oder Karton-Stücke, die zur Ausrichtung der Klischees dienten, nach oben rutschten, und einen Abdruck auf dem Bogen hinterliessen.
Dies gilt allerdings nicht als Abart.