Thema: BPP / VP: Angestellte Prüfer oder Einladungen = Interessenkonflikte ?
Kleber Am: 31.10.2014 08:18:58 Gelesen: 47259# 21@  
Meine Aussage war zum Zeitpunkt des Schreibens meiner Nachsicht 100 % zutreffend, mittlerweile wurde offenbar die Emailadresse auf der VPP-HP geändert. Bleibt immer noch meine Frage, wo hier eine Verleumdung meinerseits stattgefunden haben soll.

Eine Behauptung, ich (oder wer auch sonst) hätte jemanden verleumdet, kann, wenn sie nachweislich falsch ist, u. U. den Straftatbestand der üblen Nachrede darstellen. Ich rate daher nachhaltig davon ab, sie ohne klaren diesbezüglichen Beweis aufrechtuzerhalten. Diese Anmerkung auch in Richtung der Moderatoren des Forums, die aufpassen müssen, hier nicht justitiable Probleme durch Nicht-Eingreifen zu bekommen.
 
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