Thema: BPP / VP: Angestellte Prüfer oder Einladungen = Interessenkonflikte ?
Benjamin Voigt Am: 31.10.2014 10:07:37 Gelesen: 47271# 22@  
Meine Firmen-Email kann eigentlich nicht dort gestehen haben, selbige ist zwar öffentlich bekannt und steht auf der Homepage meines Arbeitgebers, wird aber nicht für private Zwecke genutzt.

Ich habe ja einen "Kontaktdaten-Bogen" ausgefüllt und dort meine private Emailadresse eingetragen, die Versandadresse ist die meines Arbeitgebers, aus schon oben genannten Gründen.

Gruß Benjamin Voigt
 
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