Thema: BPP / VP: Angestellte Prüfer oder Einladungen = Interessenkonflikte ?
RB Am: 31.10.2014 16:31:55 Gelesen: 47044# 25@  
@ drmoeller_neuss [#23]

Ihr Kommentar Um es etwas plump auszudrücken: Das 6-Gänge Menü hat nicht das Auktionshaus bezahlt, sondern das Geld wurde entweder bei den Kunden oder bei den Lieferanten abgeknapst ist nicht nur plump ausgedrückt, sondern auch falsch. Ich denke dass sowohl mit den Einlieferer der Sammlung, als auch allen Käufern der Lose korrekt abgerechnet wurde. Oder ist jemand da anderer Meinung? Klänge sehr nach Verleumdung.

Ausserdem scheinen Sie die private oder freiberufliche Tätigkeit eines Prüfers mit öffentlichen Ämtern oder auch einem Angestelltenverhältnis zu verwechseln, wo eine solche Einladung als Vorteilnahme gewertet werden müsste.

Wenn ich auch nicht für alle Prüfer, ob im VP, BPP oder als freier Prüfer tätig sprechen kann, so versuche zumindest ich alle meine Aufträge möglichst zeitnah zu erledigen und eine faire Prüfvergütung in Rechnung zu stellen, wobei die in den Prüfordungen aufgeführten Werte lediglich die Obergrenze darstellen. Es ist auch durchaus manchmal erforderlich, eine dringende Prüfsendung vorzuziehen. Des weiteren handelt es sich bei der Vergütung nicht um feste "Gebühren", sondern ich habe auch die Möglichkeit mal "rentnerfreundlich" zu prüfen.

Ich bin sicher das überzeugt Sie nicht, aber das ist mir auch egal. Wichtig sind mir meine Kunden und wenn sich einer davon, auf welche Art und Weise auch immer, erkenntlich zeigt, so hat das keinerlei Einfluss auf das auf was es letztendlich ankommt, nämlich die Qualität der Prüfung.

Gruß
Robert Brunel
Prüfer
 
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