Thema: BPP / VP: Angestellte Prüfer oder Einladungen = Interessenkonflikte ?
drmoeller_neuss Am: 31.10.2014 17:02:39 Gelesen: 47058# 26@  
@ RB [#25]

Das Geld für dieses Abendessen fällt doch nicht vom Himmel. Das Auktionshaus muss es erwirtschaften, und das geschieht nun einmal aus der Spanne zwischen dem Preis, den der Käufer zahlt und dem, was der Einlieferer bekommt. Das ist keine Verleumdung, sondern das Prinzip jeden privat-wirtschaftlichen Handelns.

Was das Auktionshaus mit dieser Differenz anstellt, ist natürlich seine Sache. Es kann seine Kunden oder Mitarbeiter zum opulenten Imbiss einladen, und dafür auf zwei Farbseiten im Katalog verzichten. Oder das Auktionshaus ist spartanisch, und verzichtet auf jeden Firlefanz und gibt sich mit 15% Provision zufrieden. Letztendlich entscheidet der Markt und der Kunde, ob der eingeschlagene Weg der richtige ist.

So kann ALDI hingehen, und die Preise beim Kaffee um 30 Cent senken. Oder die Preise bleiben wie sie sind und jeder Kunde bekommt für zehn Euro ein Tütchen Panini-Sammelbildchen "geschenkt" ("geschenkt" in Anführungszeichen, denn der Kunde ist ja um die Preissenkung gebracht worden).

Formal gesehen, bekleidet ein Prüfer kein öffentliches Amt, von den wenigen Prüfern, die gleichzeitig vereidigte Sachverständige sind, einmal abgesehen. De-facto hat aber ein Prüfzeichen eines Prüfers aus einem der anerkannten Verbände (VP oder BPP) "amtlichen" Charakter. Man schenkt der Prüfsignatur öffentlichen Glauben und der Handelswert solcher geprüften Marken ist deutlich höher als die von ungeprüften oder solchen mit "Privatprüfung" oder Echtheitsgarantie à la ebay. Der VP und die ihm angeschlossenen Prüfer können stolz darauf sein, in kurzer Zeit bei den Sammlern dieses Vertrauen gewonnen zu haben. Hätte der VP nicht diese Stellung in der Philatelie, wäre diese Diskussion hier nicht aufgekommen. In sofern sind VP-Prüfer "amtliche Würdenträger", und müssen sich entsprechend verhalten, um das Vertrauen nicht zu verlieren.
 
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