Thema: BPP / VP: Angestellte Prüfer oder Einladungen = Interessenkonflikte ?
Reinhard Fischer Am: 01.11.2014 17:14:16 Gelesen: 46702# 34@  
Hallo Herr Böttger,

das ist dann aber wirklich mit zweierlei Maß gemessen. Wenn man das so eng sehen will, dann ist es vollkommen egal, ob die Spende nun von einem Seniormitglied, dem Präsidenten des BPP oder Micky-Maus kommt. Es geht ja um eine mögliche Einflußname und die kann genauso gegeben sein, wenn der Spender Mitglied des BPP ist als wenn er das nicht ist.

Ich halte es durchaus für richtig, über Compliance-Regeln zu reden, aber da sollte man doch wenigstens wissen, worüber man redet. So weit ich weiß, hat kein einziger der mir bekannten philatelistischen Verbände Compliance-Regeln und das betrifft BPP, VP, APHV, BdPH und BDB. Übrigens haben auch die meisten Unternehmen keine solchen Regeln, meistens ist es also vollkommen erlaubt, einen Angestellten zum Essen einzuladen.

Wenn man aber nun solche Regeln einführen will und ich halte das durchaus für sinnvoll, dann dürfte eine ganze Menge Sponsoring usw. nicht mehr stattfinden. Hier geht es nicht um vierstellige, sondern um fünfstellige und im Zeitablauf auch sechsstellige Beträge.

Ich halte es dagegen für albern, sich über eine Einladung zum Essen aufzuregen. Einige Auktionshäuser machen so etwas nach jeder Auktion und da stehen auch immer zahlreiche Mitglieder des BPP (und natürlich auch manchmal des VP) auf der Liste. Wir können das jetzt alles für unanständig erklären, aber dann bitte auch für die nächsten 30 Jahre rückwirkend.

Beste Grüße

Reinhard Fischer
 
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