Thema: BPP / VP: Angestellte Prüfer oder Einladungen = Interessenkonflikte ?
uli Am: 03.11.2014 12:18:36 Gelesen: 46309# 41@  
@ hajo22 [#38]

Persönlich teile ich die hier schon geäusserte Ansicht voll und ganz, dass in Deutschland bei den Compliance-Regelungen häufig gewaltig über's Ziel geschossen wird. Auch möchte ich Herrn Fischer keine unlauteren Absichten unterstellen, weil sich der Verdacht nur auf einer kurzen Pressemitteilung begründen würde. Wie aber auch schon erwähnt, bin ich über die laxen Ansichten verwundert, die sich in vielen Beiträgen zeigen.

Ein Tochterunternehmen des Konzerns, der mir mein Gehalt überweist, stand vor einigen Jahren wg. Complianceverstößen vollkommen zu Recht am Pranger. Die Vorteilsnehmenden führten keine Tätigkeiten aus, durch die ein Kunde hätte geschädigt, übervorteilt, bevorteilt oder sonst wie ungerecht behandelt werden können. Der Wert der Vorteilsnahme war mit dem einer "Einladung in ein Sternerestaurant und 6-Gänge-Menu" vergleichbar. Vergleicht man die Umsätze von einem Auktionshaus und dem Konzern-Unternehmen, hat die Einladung der Prüfer zum Essen viel, viel mehr gekostet. Das Unternehmen hatte aufgrund der öffentlichen Kritik wegen dieses "Skandals" nicht nur einen herben Image- und Reputationsverlust, sondern auch einen meßbaren wirtschaftlichen Schaden. Trotzdem wird die Einladung der Prüfer hier von einigen als unerwähnenswerte Lappalie abgetan. Ich kann darüber nur ungläubig den Kopf schütteln und frage mich, ob es tatsächlich soviel Vertrauen in das Gute des Menschens gibt, oder ob mit vielerlei Maß gemessen, je nachdem wie es gerade ins eigene Weltbild, die eigene Interessenlage, ... passt.

Gruß
Uli
 
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