Thema: Mehrwertsteuer auf Postdienstleistungen
Stefan Am: 06.11.2014 18:02:56 Gelesen: 4098# 2@  
@ jmh67

Warum wird eigentlich für bestimmte Leistungen Mehrwertsteuer gesondert erhoben?

Das Thema hat die Mitbewerber der Deutschen Post AG in Deutschland jahrelang beschäftigt. Grundsätzlich bestand jahrelang, seit Beginn der Liberalisierung des deutschen Postmarktes (1998) die Situation, dass Postmitbewerber (Brief und Paket) auf ihre Leistungen die Mehrwertsteuer zu berechnen hatten, während gleiche bzw. ähnliche Dienstleistungen der DPAG mehrwertsteuerfrei blieben. Die Preise der Postmitbewerber mussten so kalkuliert werden, dass diese brutto höchstens dem zu zahlenden Betrag für eine vergleichbare Leistung bei der DPAG entsprachen. Für Gewerbetreibende ist die Mehrwertsteuer i.d.R. ein durchlaufender Posten, anders bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Marktteilnehmer, hier vor allem die Privatkunden. Im Briefgeschäft spielen Privatkunden eine eher untergeordnete Rolle, im Paketgeschäft ist der Anteil bspw. durch den Onlinehandel höher.

Im Jahr 2010 wurde beschlossen, dass bestimmte Leistungen der Deutschen Post AG zukünftig der Mehrwertsteuerberechnung unterliegen (1). Zeitgleich wurden Vorgaben der EU in nationales Recht umgesetzt. Weiterhin wurde beschlossen, dass Mitbewerber, wenn diese in der Lage sind, bundesweit den sog. Universaldienst (analog) der DPAG) anzubieten, ebenfalls von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit werden können.

Gruß
Pete

(1) http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE62P08X20100326
 
Quelle: www.philaseiten.de
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