Thema: Mehrwertsteuer auf Postdienstleistungen
DL8AAM Am: 07.11.2014 13:20:52 Gelesen: 4033# 4@  
@ jmh67 [#3]

Jan-Marten,

das würde nur funktionieren, falls sämtliche Postdienstleistungen der DPAG umsatzsteuerpflichtig wären. Aber solange die Basis-/Grund- bzw. Universalleistungen der Gelben Post weiterhin steuerfrei sind geht das ja nicht. Wie soll denn die verklebte Briefmarke wissen, ob sie einen Teil von sich, dem Finanzamt abtreten muss ;-) Mit Briefmarken können also derzeit nur die umsatzsteuerfreien Dienste bzw. der Nettobetrag einer steuerpflichtigen Leistung (z.B. INFOPOST) bezahlt werden. Eine etwaig so fällige Steuer muss vom Kunden oben drauf bzw. "nachgezahlt" werden. Zum Beispiel bei INFOPOST-Sendungen (die auch mit Briefmarken bzw. per Absenderfreistempel nettofrankiert werden können) über die Einlieferungslisten.

Aber selbst, wenn alle Postsendungen voll umsatzsteuerpflichtig wären, gäbe es ein Problem bei Änderungen des Umsatzsteuersatzes, d.h. Briefmarken zum alten Steuersatz würden dann ja "ungülig" werden. Der Kunde würde eine Art von Steuerverkürzung begehen, es sei denn der Kunde könnte zusätzliche "Steuermarken" hinzukleben. Eine Leistung ist erst dann steuerbar, wenn die Leistung auch effektiv in Anspruch genommen wird (analog zu Prepaid-Telefon-/Handykarten, auch hier ist der Verkauf des "Gutscheins" umsatzsteuerfrei, die jeweils gültige Umsatzsteuer wird erst beim Abtelefonieren zusammen mit den Gespächsgebühren abgebucht).

Gruß
Thomas
 
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