Thema: Bund: Portobestimmung von Belegen
wajdz Am: 15.11.2014 23:26:00 Gelesen: 40925# 34@  
@ diva [#33]

Ab 1.4.66 betrug das Porto für einen Brief bis 20g im Fernverkehr bis 30 Pf. Die Portostufen 80 und 100 Pf werden in keiner Gewichtsstufe verwendet. Damit sind es keine Bedarfsbriefe. Die Marken sind sauber und unbeschädigt, die Stempel sauber abgeschlagen. Man muß dem Kind nur einen Namen geben, ich würde die Umschläge unter "Sonderstempelbelege" einordnen.

Der von mir gezeigte Brief ist zwar portorichtig frankiert, offensichtlich auch befördert worden, ist aber ganz eindeutig philatelistisch beeinflusst und kann deshalb auch nicht als Bedarf eingeordnet werden. Der wird bei mir im Thema "Brandenburger Tor" unter der Rubrik "Quadriga als Zudruck" seinen Platz finden. Du siehst, man muß kreativ sein.

MfG wajdz


 
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