Thema: BPP / VP: Angestellte Prüfer oder Einladungen = Interessenkonflikte ?
Lars Boettger Am: 05.12.2014 12:38:09 Gelesen: 45300# 45@  
@ shadowjumber [#44]

Dann kommt als nächstes das Prüfwesen im Ausstellungsbereich, da darf dann ein Juror wohl nicht mehr prüfen, weil er den Aussteller aus dem Nachbarverein gut kennt und mit diesem seit Jahrzehnten befreundet ist, evtl. auch gegenseitige Einladungen durchführt. Das ist bei Prüfern auch nicht anders, da Prüfer auch Sammler sind, sind sie mit einer ganzen Reihe von Sammlern die Objekte prüfen lassen gut bis sehr gut befreundet.

Diese Aussage verstehe ich nicht. Die Juroren prüfen nicht. Wie auch? Man kann höchstens einen Rahmen öffnen lassen und - sollte sich eine Marke als Fälschung herausstellen - den Aussteller darauf hinweisen. Er kann dann die Marke oder den Beleg zum Prüfen geben. Ich habe viele Juroren zu dem Thema "Fälschungen" befragt. Es scheint ein Konsens zu bestehen, sich hier weitgehend heraus zu halten.

Es gibt auch auf deutschen Rang-Ausstellungen kein Expertenteam, welches sich fragliche Marken oder Belege ansieht. Das war mal eine zeitlang auf internationalen Ausstellungen gang und gäbe.

Wenn jemand mir eine Marke zum Prüfen gibt, dann behandle ich ihn als Prüfkunden. Ganz unabhängig davon, ob er mit mir befreundet ist oder nicht. Beim Prüfen gibt es keine Freunde. Wenn Du das nicht einhalten kannst, dann bewirb Dich nicht als BPP-Prüfer.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
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