Thema: Recht: Einschreiben verloren - was tun - welche Alternativen gibt es ?
22028 Am: 12.12.2014 10:07:28 Gelesen: 59655# 15@  
@ Wolffi [#14]

Die Höhe der Erstattung ist keine Idee der Deutschen Post sondern international geregelt. Es heißt da Sonderziehungsrechte oder so, in Goldfranken, der Kunstwährung der Post und anderer Institutionen. Bei Inlandseinschreiben sollten Euro 25 ersetzt werden, bei Auslandseinschreiben Euro 34,75

Da lohnt es sich in meinen Augen schon mal nachzuhaken.

Ich hatte in der Vergangenheit mehrere International Einschreiben und Wertbriefe verlustig gemeldet. Wurden prompt geregelt, nur mit einem Wertbrief nach Frankreich, da fehlten mit in den Augen der Post die entsprechenden Inhaltsnachweise, streite ich mich noch. Ist zwischenzeitlich in der 3. Revision angelangt. Sollte was über ebay/Paypal o.ä. verkauft worden sein und Du hast die betreffenden Emails und Einlieferungsnachweise dazu ist die Erstattung kein Thema, Aber, Wertgrenzen des Inhalts beachten, sonst gibt's nur Teilerstattung oder gar nix.
 
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