Thema: Recht: Einschreiben verloren - was tun - welche Alternativen gibt es ?
Francysk Skaryna Am: 15.12.2014 16:08:03 Gelesen: 58986# 22@  
@ 22028 [#19]

Für DHL ist das Paket ausgeliefert! Dann liegt die Beweislast, zumindest aus der Sichtweise von DHL, bei Dir.

Moin,

die Dame hat ja wohl in bester Absicht aber dennoch mit falschen Namen unterschrieben. Ob man bei einer (vermutlich begangenen) Urkundenfälschung eine eigenhändige Zustellung unterstellen darf, wage ich dann doch zu bezweifeln. Da ist - denke ich - der Zusteller sowohl im Sinne des beauftragten Unternehmens wie auch der ausliefernde Zusteller an sich eine Erklärung schuldig, an wen man denn ausgeliefert hat. Eine zumindest teilweise Haftung ist hier in der Tat gegeben, denn grobe Fahrlässigkeit wird sich der Zusteller wohl zuschreiben lassen müssen.

Gruss
 
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