@ Francysk Skaryna
[#22]Mhhhh - auf dem Pad ist die Unterschrift, die ja wohl nicht vom Empfänger stammt, digital gespeichert worden - der Zusteller hat den Namen des Empfängers dann auf der Tastatur eingegeben - und damit hat DHL dann ja wohl alles richtig gemacht. Ironie aus.
Hier kann wohl nur noch auf dem Klageweg herausbekommen werden wer was wann auf dem Pad eingetragen hat.
Btw - laut DHL soll man doch diese Einträge, auch die Unterschrift, im Internet sehen können.
Und - wie oft kommt es vor das gehetzte DHL oder sonstige Zusteller auf dem Pad selber irgendeine Unterschrift hinkritzeln (als Empfangsbestätigung) und das Paket dann vor der Tür parken?
Und - ist die Unterschrift auf einem digitalen Eingabegerät eine Urkundenfälschung (in diesem Fall) ?
Black5