Thema: Recht: Einschreiben verloren - was tun - welche Alternativen gibt es ?
Francysk Skaryna Am: 15.12.2014 18:22:49 Gelesen: 58892# 24@  
@ Black5 [#23]

Und - ist die Unterschrift auf einem digitalen Eingabegerät eine Urkundenfälschung (in diesem Fall)?

Moin,

das Oberlandesgericht Köln hob in einem Urteil [1] die Verurteilung des Zustellers mit der Begründung auf, dass es bei der Unterschrift auf dem Touchscreen eines digitalen Lesegerätes an einer hinreichenden Verkörperung einer menschlichen Gedankenerklärung fehle.

Darauf verlassen würde ich mich jedoch nicht: Der Zusteller ist ja vorinstanzlich durchaus wegen Urkundenfälschung verurteilt worden und selbst wenn dieser Punkt keine Rolle spielen sollte bliebe immer noch der Fälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 StGB.

Gruss

[1] Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom 01.10.2013, Az. 1 RVs 191/13
[1] http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2013/1_RVs_191_13_Beschluss_20131001.html
[1] http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2466.htm
 
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