Zuerst müsste man die "Partnerschaft" zwischen AIJP und MICHEL hinterfragen. Welche Leistungen wurden vereinbart? Und bei einer Partnerschaft erwarte ich, dass beide Seite gleichwertige Leistungen erbringen, sonst ist es keine Partnerschaft, sondern ein Sponsoring. In diesem Fall kann der Sponsor die Wohltaten jederzeit beenden.
Auf den Webseiten der AIJP ist das Konzept der "Kooperation" beschrieben. Meiner Meinung nach liegt der Nutzen eindeutig auf Seiten des AIJP.
http://www.aijp.org/6,1,118e4b87e2ebb77948894b998750b483,kooperation.htmlInsofern ist es das gute Recht des Schwaneberger Verlages, die "Kooperation" zu kündigen. Allerdings hätte man da geschickter vorgehen können, und dem AIJP-Vorstand gegenüber ankündigen können. Was gar nicht geht, ist einfach den Mitgliedern eine Rechnung zu schicken, ohne dass Leistungen vertraglich vereinbart wurden.
Im übrigen gibt es auf dem Weltmarkt auch gute Kataloge von Gibbons oder Scott. Deren Katalogpreise sind näher an der Realität als die vom Michel. Da die Marken farbig abgebildet sind, sollten rudimentäre Englischkenntnisse zum Verständnis des Kataloges ausreichen.