@ Hobbyphilatelist
[#21]Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.Aber selbst auch dann gilt immer noch die Aussage "BDPh hat keine Mehrheit".
Thomas
§9 Abs. 2 regelt nur Anträge, wohl aber keine "A oder B-Abstimmungen" bzw. Wahlen? Solche Verfahrensspitzfindigkeiten kenne ich aus einem anderen Verband zuhauf, dann wurde eben nicht der Antrag "Geld für A?" zur Abstimmung gestellt, sondern "Wollt Ihr Geld für A oder für B?" :-(