Thema: Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 04.10.2008 19:46:14 Gelesen: 1411953# 160@  
@ doktorstamp [#159]

"Rohrpostbrief im Rohrpostnetz" - damit hast Du ja wohl kaum Probleme. :-))

ABER:

Der Empfänger der Sendung war nach Liebenwärder (= außerhalb der OPD Berlin, im Reichspostgebiet) verzogen und die Briefpostsendung wurde dem Empfänger ohne weiteres Porto nachgesendet.

Hintergrund:

Jeder Postbenutzer konnte sich bei seinem Post- und/oder Rohrpostamt kostenlos mit neuer Anschrift mit neuer Empfangsadresse (auch zeitweise) ab- oder ummelden. Die Nachsendung kostete dann KEIN weiteres Porto! (Ausgenommen: Fahrpostsendungen, aber die stehen hier ja nicht zur Debatte. und wenn sich der Empfänger nur bei seiner örtlichen Ordnungsbehörde > = Polizei< abgemeldet hatte).

War der Postkunde jedoch ohne Abmeldung am Post- oder Rohrpostamt nicht erreichbar, wurde die Sendung z. B. durch Befragen der Hausbewohner o. ä. mit neuer Anschrift versehen und nachgesendet - jetzt aber [U]mit/U] Porto.

Zusammenfassend:

Dein Rohrpostbrief ist in diesem Fall ohne Taxierung als gewöhnlicher Brief weiterbefördert und bestellt worden, da sich der Empfänger "ideal" verhalten hat.
 
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