Thema: Nachnahmebelege
Postgeschichte Am: 16.01.2015 13:26:01 Gelesen: 129255# 97@  
@ Sachsendreier53 [#95]

Die portofreie Dienstsache sandte der Gerichtsvollzieher Meinhardt vom Königlichen Amtsgericht Heiligenstadt am 22.8.1881 nach Bremke (b.Göttingen).

Hallo Claus,

es handelt sich um eine "portopflichtige Dienstsache" (s. auch Vermerk oben links), die der Absender ohne Zahlung des Portos Zuschlagsfrei absenden konnte. Die Gebühr betrug 20 Pf. für den Brief bis 250 g und einer Entfernung bis 10 geographische Meilen, sowie 10 Pf. Nachnahmegebühr, welche von dem Empfänger zu zahlen waren. Der übliche Zuschlag von 10 Pf. für unfrankierte Nachnahmen entfiel, da es sich um eine portopflichtige Dienstsache handelt. Die Nachgebühr von 30 Pf. war also korrekt.

Gruß
Manfred
 
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